Kurzmeldung

Zahnärzte: Preisvergleich im Internet laut BGH zulässig

(01.2011) Der BGH hat den Preisvergleich auf Preisvergleichsplattformen für zahnärztliche Leistungen für zulässig erklärt. Zahnärzte handeln nicht wettbewerbswidrig, wenn sie auf solchen Preisvergleichs-Websites ihre Angebote auf Heilkostenpläne der Patienten abgeben. Der Bundesgerichtshof sieht hier eine Kostentransparenz gegeben, die in erster Linie den Patienten zugute kommt und somit ein großer Nutzen für Verbraucher vorliegt. Zahnärzte, die über solche zahnärztlichen Preisvergleichsplattformen Patienten gewinnen, können somit weiterhin am Preisvergleich für Zahnarztbehandlungen teilnehmen.

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Themenbezogene Links

BGH erlaubt Zahnärzte-Preisvergleich im Netz (Artikel auf sueddeutsche.de)

Preisvergleichsplattform www.2zahnarztmeinung.de