Bundesfinanzministerium
Änderungen im Umsatzsteuerrecht für Heilberufe
Heilberufler sind gehalten, bei ihrer Abrechnung klar zu differenzieren zwischen Leistungen im Bereich einer echten Heilbehandlung und ihrem sonstigen Leistungsspektrum. Gewisse Leistungsbereiche können der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.
BGH-Entscheidung
Vertragsärzte machen sich nicht strafbar bei der Annahme von Vorteilen
Nehmen niedergelassene Vertragsärzte Vorteile als Gegenleistung dafür an, dass sie z.B. Arzneimittel oder Hilfsmittel verordnen, so ist ihnen nach geltendem Strafrecht kein Strafbarkeitsvorwurf zu machen.